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Unsere AGB

Stand: Juli.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
NewWave Design – Trockenbau & Bauleistungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen NewWave Design – Innenausbau & Trockenbau (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Leistungen

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Bau- und Handwerksleistungen, insbesondere:

  • Trockenbau- und Innenausbauarbeiten

  • Arbeiten an Bestands- und Neubauten

  • Bodenbeläge und Dämmarbeiten

  • Dachinnensanierungen

  • Umgestaltung und Modernisierung von Innenräumen inkl. 3D-Visualisierung

  • Koordination von Fachgewerken (z. B. Erdbau, Bodenplatten, Haustechnik)

  • Beratung und Unterstützung bei Auswahl von Heizung, Sanitär und Elektrik

  • Weitere Bau- und Ausbauleistungen nach Vereinbarung

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Bauvertrag.

3. Vertragsabschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
3.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
4.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung oder gemäß Baufortschritt.
4.3 Zahlungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.4 Der Auftragnehmer geht in der Regel in Vorleistung, die durchschnittliche Projektlaufzeit beträgt 5–10 Werktage. Trotz kurzer Zahlungsfrist hat der Auftraggeber daher faktisch mindestens 14 Tage Zeit, bevor zusätzlicher Aufwand durch Verzug entsteht.
4.5 Nach Baufortschritt können Abschlagsrechnungen gemäß § 632a BGB gestellt werden. Eine Ratenzahlung nach Abschluss der Leistung wird nicht angeboten.
4.6 Gerät der Auftraggeber in Verzug, gelten folgende Mahnstufen:

  • 1. Mahnung: pauschale Mahngebühr 5,00 €

  • 2. Mahnung: pauschale Mahngebühr 10,00 €, letzte Zahlungsaufforderung

  • Erfolgt keine Zahlung nach der zweiten Mahnung, wird der Vorgang ohne weitere Ankündigung an ein Inkassobüro übergeben.
    4.7 Gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB bleiben unberührt.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber hat einen freien und sicheren Zugang zur Baustelle zu gewährleisten.
5.2 Bereitzustellen sind – sofern nicht anders vereinbart – Bauwasser, Baustrom und Lagerflächen.
5.3 Bei Selbstbeschaffung von Material durch den Auftraggeber muss dieses rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität bereitstehen.

6. Behinderungen und Zusatzkosten

6.1 Wird die Ausführung durch fehlendes Material, andere Gewerke oder unklare Bauabläufe behindert, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) sowie pauschal 4 Stunden Arbeitszeit pro Einsatz zu vergüten.
6.2 Gleiches gilt bei Wartezeiten oder wenn ein Arbeiten vor Ort nicht möglich ist.
6.3 Unvorhersehbare Zusatzarbeiten und Mehraufwand (z. B. Untergrundschäden, zusätzliche Materialtransporte über Treppen, fehlende Hebemöglichkeiten, notwendige Ausgleichsarbeiten) werden als Nachtrag gesondert berechnet.
6.4 Der Auftragnehmer informiert über den Mehraufwand, sobald dieser erkennbar ist, und erstellt hierfür eine Nachtragskalkulation.

7. Ausführungsfristen

7.1 Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferverzögerungen, höhere Gewalt, Bauablaufstörungen).
7.2 Verzögerungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt.

8. Abnahme

8.1 Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
8.2 Bei wesentlichen Mängeln ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.
8.3 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

9. Gewährleistung

9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen nach BGB und – sofern vereinbart – nach VOB/B.
9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre bei Bauleistungen und 2 Jahre bei sonstigen Leistungen.
9.3 Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung.

10. Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
10.3 Folgeschäden und entgangener Gewinn sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Rücktritt / Kündigung

11.1 Der Auftragnehmer kann bei fehlender Mitwirkung, nicht bereitgestellten Materialien, unklaren Bauabläufen oder wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen den Vertrag kündigen.
11.2 Vor einer Kündigung wird – sofern möglich – eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt.
11.3 Bei berechtigter Kündigung sind die bis dahin entstandenen Leistungen und nachweisbaren Aufwendungen zu vergüten.

12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet (DSGVO, BDSG).

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers in 25486 Alveslohe.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
14.4 Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis und Anerkennung dieser AGB.

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